Wanderordnung der Ortsgruppe Heimbach

Wanderordnung der Ortsgruppe Heimbach

Grundsätzliches

- Die Wanderungen sollen der Gesundheit dienen, wobei das Kennenlernen der Eifel aber
auch anderer Gegenden und Kulturen sowie deren Menschen gepflegt wird.
- Sie dienen außerdem der sinnvollen Freizeitgestaltung und sollen Vereinsleben und
Geselligkeit fördern.
- Raucher sind unerwünscht.

Organisation

- Der Wanderführer bereitet die Wanderung vor. Er bestimmt Ruhepause, Rastplätze,
Einkehr und den evtl. Abbruch der Wanderung. Ein Voreilen und Zurückbleiben ist zu
vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer
mitzuteilen

Versicherungsschutz

Die Teilnehmer der Wanderungen sind Haftpflicht und auch Unfallversichert.
Bei Eigenmächtigem Entfernen von der Wandergruppe, erlischt der
Versicherungsschutz.

Haftung

- Die Teilnahme an den Wanderungen, Fahrten und sonstigen Veranstaltungen des
Eifelvereins – Ortsgruppe Heimbach, geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Termine

- Wanderungen können durch kurzfristige Terminänderungen, Erkrankung des
Wanderführers oder widrige Witterung ausfallen. Änderungen liegen im Ermessen des
Wanderführers.

Dauer

- Die Angaben zu Wanderstrecke und Dauer sind zum Teil geschätzte Erfahrenswerte. Bei
der Wanderdauer handelt es sich um die reine Gehzeit ohne Pausen mit einem
Durchschnittstempo von 3 bis 4 km/h. Im bergigen Gelände stimmen diese Werte nicht
mehr.

Kleidung und Verpflegung

- Der Witterung angepasste Kleidung sowie Schuhe mit Profilsohle sind zu empfehlen.
Rucksackverpflegung ist bei Tageswanderungen obligatorisch.

Beschwerden

- Bei auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den
Wanderführer.